Planungsgrundlagen

Im Regionalverband Großraum Braunschweig werden sogenannte Windvorranggebiete über das Regionale Raumordnungsprogramm (RROP) festgelegt und ausgewiesen. Bei der letzten Überarbeitung des RROPs hinsichtlich der Thematik Windenergie (1. Änderung des RROP 2008) wurde u.a. die Windvorrangfläche bei Bornhausen festgelegt. Dieses Windparkprojekt wird aktuell von uns, der wpd in Bremen, geplant und umgesetzt. Für Forstflächen galt in der damaligen Überarbeitung noch der Ausschluss, d.h. in Forstflächen ist bisher keine Windenergienutzung möglich.

Die genannte Überarbeitung des RROPs trat mit der öffentlichen Bekanntmachung der Erteilung der Genehmigung am 2. Mai 2020 in Kraft. 1,3 % der Gesamtfläche des Großraum Braunschweigs wurde damit für die Windenergienutzung zur Verfügung gestellt.

Aufgrund des immer schneller voranschreitenden Klimawandels und der Notwendigkeit möglichst unabhängig von Energieimporten zu werden, hat die Bundesregierung nun umfangreiche Gesetzesänderungen zum beschleunigten Ausbau der Erneuerbaren Energien auf den Weg gebracht. In der Novelle des Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG) wurde festgelegt, dass die Errichtung und der Betrieb der Erneuerbaren Energien künftig im überragenden öffentlichen Interesse liegen.

Zudem wurde im Zusammenhang mit dem Gesetz zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus der Windenergieanlagen an Land“ der Entwurf eines „Windenergieflächenbedarfsgesetzes“ vom Kabinett der Bundesregierung beschlossen, welcher für Niedersachsen neue Flächenziele vorgibt. So sollen bis 2026 1,7 % und bis Ende 2032 2,2 % der Landesfläche für die Windenergienutzung zur Verfügung gestellt werden. Es ist aus unserer Sicht also absehbar, dass auch im Regionalverband Großraum Braunschweig in den nächsten Jahren weitere Windvorrangflächen nutzbar gemacht werden müssen.

 

Auch im Landkreis Goslar hat man die Dringlichkeit des Ausbaus der Erneuerbaren Energien seit vielen Jahren erkannt. Bereits im Jahre 2008 wurde das strategische Ziel, dass bis zum Jahr 2030 eine „weitestgehend eigenständige Energieversorgung unter Nutzung regenerativer Energien“  erreicht werden soll im Strategieprogramm „Landkreis Goslar 2030/Leistungsfähig und Lebenswert“ festgehalten und beschlossen. In der „Resolution zum Ausbau der Windenergie im Landkreis Goslar“ von 2012 wird zudem konstatiert, dass „der Ausbau der Windenergie (…) für die Umsetzung dieses Zieles eine entscheidende Rolle spielen“ wird.

Auf Ebene der Stadt Seesen wurde die Dringlichkeit in Hinsicht auf Klimaschutzmaßnahmen ebenfalls erkannt und eine Klimaschutzmanagerin eingestellt. Auch steht man dem Ausbau der Windenergienutzung grundsätzlich positiv gegenüber. In einem Schreiben an die Regionalplanung von 2011 wurden sogar konkrete „Vorschläge für Vorrangs- und Eignungsgebiete für die Windenergienutzung im Gebiet der Stadt Seesen“ benannt. Man bat u.a. darum eine Flächenkulisse „südlich der Ortslage Ildehausen“ auf ihre Eignung zu prüfen:

Weiter wurde in dem Schreiben auf die Beteiligung der betroffenen Ortsräte verwiesen.

Das Windparkgebiet Bornhausen wurde in der Vergangenheit durchaus differenziert diskutiert und es gab kritische Stimmen gegen die geplanten Windenergieanlagen. Letztlich hat die Stadt Seesen aber Ihr Vorhaben rechtlich gegen das RROP vorzugehen zurückgestellt und die Zusammenarbeit zwischen der wpd und der Stadt Seesen verläuft gut.

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