Planungsgrundlagen
Im Regionalverband Großraum Braunschweig werden sogenannte Windvorranggebiete über das Regionale Raumordnungsprogramm (RROP) festgelegt und ausgewiesen. Bei der letzten Überarbeitung des RROPs hinsichtlich der Thematik Windenergie (1. Änderung des RROP 2008) wurde u.a. die Windvorrangfläche bei Bornhausen festgelegt. Dieses Windparkprojekt wird aktuell von uns, der wpd in Bremen, geplant und umgesetzt. Für Forstflächen galt in der damaligen Überarbeitung noch der Ausschluss, d.h. in Forstflächen ist bisher keine Windenergienutzung möglich.
Die genannte Überarbeitung des RROPs trat mit der öffentlichen Bekanntmachung der Erteilung der Genehmigung am 2. Mai 2020 in Kraft. 1,3 % der Gesamtfläche des Großraum Braunschweigs wurde damit für die Windenergienutzung zur Verfügung gestellt.