Windenergie im ForstGeeignete Standorte für die Nutzung von Windenergie an Land zu finden, wird im Kontext der aktuellen Energiekrise in Deutschland immer dringender. Zunehmend werden bei der Suche gerade in waldreichen Regionen auch Waldflächen in den Fokus gerückt. Da sich insbesondere im mitteldeutschen Raum Waldflächen aus kulturhistorischen Gründen vorranging auf Höhenzügen befinden, bieten diese Standorte durch ihre exponierte Lage natürlicherweise eine bessere Windhöffigkeit gegenüber möglichen Standorten in tieferen Lagen.
Im Rahmen eines Forschungsprojektes zur naturverträglichen Planung von Windenergie im Wald von „bosch & partner GmbH“ wird festgestellt, das Konflikte auf Wald- und Offenlandstandorten zunächst überwiegend dieselben sind. Wald ist damit aus natur- und artenschutzfachlicher Sicht prinzipiell nicht weniger geeignet für die Windenergienutzung als Offenlandstandorte. Insbesondere naturferne Wälder, wie beispielweise Monokulturen aus Fichten und Kiefern, bieten häufig nur eine geringe Bedeutung als Lebensraum und für die Artenvielfalt.
Bei der Standortplanung in Wirtschaftswäldern kann die bereits bestehende Infrastruktur wie Forstwege für die Zuwegung, Verkabelung und Wartung der Anlagen genutzt werden, um die Eingriffe in das Waldökosystem zu minimieren. Gerade in forstwirtschaftlich gut erschlossenen Gebieten lassen sich, unter Einbeziehung der vielfach bereits vorhandenen Zuwegungen, leistungsstarke Projekte auf wenigen Hektaren realisieren. Der aktuelle Flächenbedarf für die Errichtung einer Windenergieanlage beläuft sich inklusive des Ausbaus der Wegenetzes, lediglich auf eine Nutzungsfläche von circa 0,5 ha.
Die planungsrechtlichen Vorgaben für die windenergetische Nutzung von Forsttandorten im Rahmen der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung gewährleisten eine genaue Betrachtung der Auswirkungen des Vorhabens auf Mensch, Natur und Landschaft. Diese Themen werden detailliert geprüft und müssen, soweit möglich, vermieden und ggf. ausgeglichen werden.
So müssen z.B. die mit dem Bau von Windenergieanlagen im Wald verbundenen Eingriffe gemäß der Vorgabe des § 15 Abs. 2 und 6 BNatSchG kompensiert werden. Die Naturschutzbehörden und Forstbehörden stimmen sich dabei i.d.R. über die Art und den Umfang der Kompensation ab. Diese Ausgleichsmaßnahmen unterstützen den klimastabilen Umbau der verbliebenen geschädigten Forstflächen. Der durch die Windenergienutzung beschleunigte Waldumbau leistet damit einen wertvollen Beitrag sowohl in Hinsicht auf den Erhalt der Wälder als auch in Hinsicht auf das Erreichen der bundesweit vorgeschriebenen Klimaziele.
Florian Rössing-Schmalbach
Staatlich geprüfter Forstingenieur