Windpark Bornhausen

Der geplante Windpark Bornhausen-Horenfeld befindet sich innerhalb des in der 1. Änderung des RROP 2008 dargestellten Vorranggebietes für Windenergienutzung GS Seesen Bornhausen 01.

Das Plangebiet befindet sich östlich der Bundesautobahn 7. In je 1.000 m Entfernung liegen im Norden die Ortschaft Bornhausen, im Südosten die Stadt Seesen und im Südwesten die Ortschaft Bilderlahe. Die geplanten Standortflächen der Windenergieanlagen werden derzeit intensiv landwirtschaftlich genutzt und sind durch ein Netz von Feld- und Wirtschafswegen erschlossen.

Abbildung 1: Standorte der geplanten Windenergieanlagen

 

Es werden Windenergieanlagen des Typs Vestas V150 mit einer Nennleistung von 4,2 MW eingesetzt, die speziell für den Einsatz im Binnenland konzipiert sind. Bei einer Nabenhöhe von 166 m und 145 m sowie einem Rotordurchmesser von 150 m beträgt die Gesamthöhe 241 m und 220 m.

Die sich langsam drehenden Dreiflügler schalten sich ab einer Windgeschwindigkeit von 3m/s ein.
Der Windpark produziert jährlich 56 Mio. kWh Strom. Dies entspricht dem Bedarf von etwa 14.000 4-Personen-Haushalten.
Dabei werden 36.800 Tonnen CO2 gegenüber der konventionellen Stromerzeugung eingespart.

Abbildung 2: Beispielfoto des geplanten Anlagentyps Vestas V150

Der Windpark wurde am 22.12.2021 durch die zuständige Genehmigungsbehörde des Landkreises Goslar genehmigt.

In der Ausschreibung im Februar 2022 der Bundesnetzagentur zur Ermittlung des Preises für den erzeugten Windstrom in Bornhausen wurde ein Zuschlag erteilt und damit die Finanzierungsgrundlage gelegt.

Die ersten Baumaßnahmen des Windparks sind für Anfang 2023 geplant. Die Baumaßnahmen umfassen folgende Gewerke:

  • Neu- und Ausbau von geschotterten Zufahrten
  • Neubau von geschotterten Kranstellflächen
  • Neubau von Stahlbetonfundamenten
  • Temporäre Lagerflächen
  • Interne Windparkverkabelung
  • Anschluss an das Netz des Netzbetreibers
  • Anschluss an das Kommunikationsnetz

Nach der Fertigstellung der Infrastruktur beginnt die Errichtung der Windenergieanlagen. Der Start des Hochbaus wird voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2023 liegen.

Parallel zum Windpark werden zudem sogenannte Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen umgesetzt. Die hergeleiteten Kompensationserfordernisse für die einzelnen Schutzgüter werden durch die vorgeschlagenen Maßnahmen vollständig abgedeckt, sodass es sich bei dem Vorhaben „Windpark Bornhausen-Horenfeld“ um einen nach § 15 BNatSchG zulässigen Eingriff in Natur und Landschaft handelt.

Bei den Kompensationsmaßnahmen handelt es sich um folgende Maßnahmen:

  • Anlegen einer Strauchhecke mit Überhältern auf ca. 1.000 m2
  • Entwicklung einer Ackerfläche in Extensivgrünland auf einer Fläche von ca. 12.000 m2
  • Pflanzung mehrerer Bäume
  • Rückbau eines Sohlabsturzes und Herstellung einer Sohlgleite zur Wiederherstellung der Durchlässigkeit eines Gewässers
  • Errichtung einer Nistplattform für Großvögel

Die Maßnahmen verteilen sich auf mehrere Flächen und sind in Abbildung 3 dargestellt.

Abbildung 3: Lage der Kompensationsmaßnahmen

Nach der Fertigstellung der Windenergieanlagen beginnt der mindestens 20-jährige Betrieb der Windenergieanlagen.

Die Windenergieanlagen werden 24 Stunden und 7 Tage die Woche fernüberwacht, zudem erfolgt in regelmäßigen Intervallen 2 – 4 Mal pro Jahr die Wartung der Windenergieanlagen.